Häufig gestellte Fragen:
Welche gesetzlichen Anforderungen müssen Unternehmen bei der Implementierung von Rückverfolgbarkeitssystemen beachten?
Unternehmen müssen alle relevanten Informationen für mindestens fünf Jahre aufbewahren. Diese Daten umfassen die Art des Produkts, die Menge, Lieferantendetails, das Herkunftsland und Nachweise über die legale Herstellung.
Bei Produkten aus dem Agrarsektor müssen zusätzlich Geodaten der Anbauflächen erfasst werden. Das Produktionsdatum oder der Produktionszeitraum muss ebenfalls dokumentiert sein.
Die Unternehmen tragen die volle Verantwortung für die Richtigkeit der übermittelten Informationen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, wie komplex oder lang die Lieferkette ist.
Vor dem Inverkehrbringen oder Export müssen die gesammelten Daten in einer Sorgfaltspflichterklärung eingereicht werden. Ohne diese Erklärung dürfen die Produkte nicht verkauft oder exportiert werden.
Wie kann die lückenlose Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette gewährleistet werden?
Die Rückverfolgbarkeit beginnt bei den Rohstoffen und muss jeden Schritt bis zum Endkunden abdecken. Jeder Akteur in der Lieferkette muss seine Rolle verstehen und die erforderlichen Daten weitergeben.
Bei Massengütern müssen alle beteiligten Anbauflächen eindeutig identifiziert werden. Eine Vermischung mit Waren unbekannter Herkunft ist nicht zulässig.
Zusammengesetzte Produkte erfordern die Dokumentation aller Rohstoffe und deren Herkunft. Alternativ können Unternehmen auf frühere Sorgfaltspflichterklärungen verweisen, die bereits die notwendigen Informationen enthalten.
Die Verantwortung bleibt auch bei Verweis auf Dokumente von Lieferanten bestehen. Deshalb werden jährliche Überprüfungen und Risikobewertungen der Lieferanten empfohlen.
Bei internationalen Lieferketten müssen alle Herkunftsländer in der Dokumentation erfasst werden. Die Geodaten sämtlicher Anbauflächen aus allen beteiligten Ländern sind dabei anzugeben.
Welche Technologien sind für eine effiziente Rückverfolgbarkeit unerlässlich?
Digitale Systeme ermöglichen die zentrale Erfassung und Verwaltung aller relevanten Daten. Diese Tools vereinfachen die Informationsabfrage bei Lieferanten und machen den Prozess effizienter.
Fernerkundungstechnologien wie Satellitenbilder helfen bei der Verifizierung von Geolokationen. Mit diesen Technologien lässt sich auch feststellen, ob auf bestimmten Flächen eine Entwaldung stattgefunden hat.
Automatisierte Systeme können Geodaten und andere Informationen bei jeder Bestellung von Lieferanten anfordern. Dadurch werden Risiken frühzeitig erkannt und der manuelle Aufwand reduziert.
Software-Lösungen sollten verschiedene Datenformate unterstützen und mit bestehenden Systemen kompatibel sein. Die Integration in das Informationssystem der Behörden muss technisch reibungslos funktionieren.
Für die Übermittlung der Daten gelten technische Grenzen. Eine Sorgfaltspflichterklärung darf auf bis zu 2.000 andere Erklärungen verweisen, und die Dateigröße für Geodaten ist auf 25 MB begrenzt.
Wie lassen sich Rückverfolgbarkeitsprozesse in bestehende Unternehmenssysteme integrieren?
Die Integration beginnt mit der Analyse der aktuellen Lieferkettenprozesse und Datensysteme. Unternehmen müssen ermitteln, welche Informationen bereits vorhanden sind und wo Lücken bestehen.
Bestehende Warenwirtschaftssysteme sollten um Funktionen zur Erfassung von Geodaten und Lieferanteninformationen erweitert werden. Die nahtlose Verknüpfung verschiedener Datenquellen ist dabei entscheidend.
Schnittstellen zwischen internen Systemen und externen Plattformen müssen eingerichtet werden. Dies ermöglicht den automatischen Datenaustausch und reduziert Fehler durch manuelle Eingaben.
Mitarbeiter benötigen Schulungen zum Umgang mit den neuen Tools und Prozessen. Klare Verantwortlichkeiten für die Datenerfassung und -pflege müssen definiert werden.
Bei Unternehmensgruppen können autorisierte Vertreter Erklärungen im Namen mehrerer Unternehmen einreichen. Dies vereinfacht die Verwaltung und ermöglicht das Referenzieren über Unternehmensgrenzen hinweg.
